Eigentmswohnungen sind in der Immobilienbewertung, je nach Nutzung zu bewerten.
Handelt es sich um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung ist die Bewertung analog des Vergleichswertverfahrens vorzunehmen. Sofern die Eigentumswohnung vermietet ist findet das
Ertragswertverfahren hier Anwendung.